Rechtliche Vorschriften
Der Gesetzgeber verschärft ständig den Druck auf Unternehmen und
Hauseigentümer, ihre Abwasseranlagen umweltgerecht zu unterhalten.
Inzwischen gibt es ein verwirrendes Geflecht bau- und wasserrechtlicher
Vorschriften, die Errichtung und Betrieb von Abwasseranlagen mit
besonderen finanziellen wie auch persönlichen Risiken belasten.
So ist jeder Betreiber einer Entwässerungsanlage nach dem Bundes –
Wasserhaushaltsgesetz sowie den einzelnen Landeswassergesetzen
verpflichtet, den Zustand seiner Abwasserleitungen selbst zu überwachen
und deren Dichtheit sicherzustellen. Um Missverständnissen vorzubeugen:
Auch jeder Eigenheimbesitzer ist Betreiber einer Entwässerungsanlage.
Diese Gesetze fordern ausdrücklich die wiederkehrende Überwachung der
Entwässerungsleitungen. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.
B. DIN-Vorschriften) beschreiben die hierbei erforderlichen Maßnahmen.
DIN EN 1610 sowie DIN 1986 Teil 1 fordern Dichtheitsprüfungen an neu
verlegten Abwasserleitungen im Rahmen der Bauabnahme. Für genutzte
Entwässerungssysteme hingegen regeln diese Prüfungen DIN 1986 Teil 30
sowie die entsprechenden Arbeitsblätter der Abwassertechnischen
Vereinigung ( ATV ). Je nach Abwasserart und Gebäudeanlage werden
unterschiedlich lange bzw. kurze Intervalle zur Dichtheitsprüfung
vorgeschrieben, teilweise sogar nur fünf Jahre. Auf Anfrage stellen wir
Ihnen gern die für Sie zutreffenden Auszüge aus den oben angeführten
Vorschriften zur Verfügung.
Böse Unterlassungsfolgen
Bei einfachen Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben drohen bereits
empfindliche Geldbußen. Sollte noch Schlimmeres passieren, z. B. durch
exfiltrierendes Abwasser eine Boden- und Grundwasserverunreinigung
verursacht werden, so stellt dies einen schweren Straftatbestand nach
den §§ 324, 324a und 326 StGB dar.
Nicht rechtzeitig durchgeführte oder gar unterlassene
Dichtheitsprüfungen haben – neben den juristischen Konsequenzen – vor
allem auch böse technische und wirtschaftliche Folgen für Gebäude- und
Kanalsubstanz. Hier seien nur einige aufgezählt:
Durchfeuchtungsschäden an Fundamenten und Mauern
Austretendes Abwasser steigt durch Kapilarwirkung in Fundament und
Mauerwerk auf. Diese Durchfeuchtung fördert Schimmelpilzbildung und
beeinträchtigt die Statik des Gebäudes.
Hohlraumbildung durch Ausspülung
Austretendes Abwasser spült Erdreich im Leitungsumfeld aus und bildet so
Hohlräume. Dadurch können gelegentlich schwere Geländesenkungen,
dramatische Mauerwerksetzungen mit starker Rissbildung sowie drastischen
Kanalverschiebungen mit Muffenversätzen, Rissen und Brüchen entstehen.
Leitungsverstopfungen
Vom vorhandenen Abwasser versickert so viel in den Untergrund, dass der
Rest zum Wegspülen der festen Abwasserinhaltsstoffe nicht mehr
ausreicht. Die nicht abtransportierten Feststoffe bauen sich allmählich
auf bis zum vollständigen Verschluss der Leitung (=Verstopfung ).
Wurzeleinwuchs
Durch Undichtheiten versickerndes Abwasser und entweichender Wasserdampf
regen Baum- und Gebüschwurzeln an, durch feinste Risse und Poren in die
Kanäle einzuwachsen. Hier in reichlicher Nährflüssigkeit gedeihen sie
kräftig und erreichen häufig mehrere Meter Länge. Der Leitung wird durch
die unaufhaltsam expandierende Wurzelmasse allmählich verschlossen, die
Rohrwanderung letztlich gesprengt und weiträumig zerstört.
Empfehlung beim Immobilien – Erwerb
Eine Dichtheitsprüfung des gesamten Kanalsystems ist grundsätzlich immer
zu empfehlen, wenn der Erwerb einer Immobilie bevorsteht und der Käufer
sich vernünftiger Weise auch über den Zustand der
Grundstücksentwässerung Klarheit verschaffen will.
Zur Technik der Dichtheitsprüfung
Dichtheitsprüfungen können mit Luft oder Wasser als Prüfmedium
durchgeführt werden.
Bei Prüfungen mit Luft ( Über- oder Unterdruck ) wird ein definierter
Druck in der zu prüfenden Leitung erzeugt und die Druckänderung über die
vorgeschriebene Prüfzeit gemessen und dokumentiert. Die Leitung gilt
dann als dicht, wenn ein festgelegter Grundwert nicht überschritten
wird.
Bei Wasserdruckprüfungen ( nur Überdruck ) wird der betreffende
Leitungsabschnitt mit Wasser gefüllt und der vorgeschrieben Prüfdruck
aufgebracht. Innerhalb der vorgeschriebenen Prüfzeit muss dieser Druck
konstant gehalten werden, ggf. durch kontinuierliche Wasserzugabe. Die
Leitung wird als dicht akzeptiert, sofern die gemessene Nachfüllmenge
den zulässigen Grenzwert nicht überschreitet. Ein Prüfprotokoll ist in
jedem Fall zu erstellen.
Die Komplexität von Dichtheitsprüfungen erfordert viel Erfahrung,
Sorgfalt und Fingerspitzengefühl.
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