Der Gesetzgeber verpflichtet Sie bis zum 31.12.2015, Ihre Abwasserleitung auf Dichtheit überprüfen zu lassen !


Rechtliche Vorschriften


Der Gesetzgeber verschärft ständig den Druck auf Unternehmen und Hauseigentümer, ihre Abwasseranlagen umweltgerecht zu unterhalten. Inzwischen gibt es ein verwirrendes Geflecht bau- und wasserrechtlicher Vorschriften, die Errichtung und Betrieb von Abwasseranlagen mit besonderen finanziellen wie auch persönlichen Risiken belasten.

So ist jeder Betreiber einer Entwässerungsanlage nach dem Bundes – Wasserhaushaltsgesetz sowie den einzelnen Landeswassergesetzen verpflichtet, den Zustand seiner Abwasserleitungen selbst zu überwachen und deren Dichtheit sicherzustellen. Um Missverständnissen vorzubeugen: Auch jeder Eigenheimbesitzer ist Betreiber einer Entwässerungsanlage.

Diese Gesetze fordern ausdrücklich die wiederkehrende Überwachung der Entwässerungsleitungen. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN-Vorschriften) beschreiben die hierbei erforderlichen Maßnahmen.

DIN EN 1610 sowie DIN 1986 Teil 1 fordern Dichtheitsprüfungen an neu verlegten Abwasserleitungen im Rahmen der Bauabnahme. Für genutzte Entwässerungssysteme hingegen regeln diese Prüfungen DIN 1986 Teil 30 sowie die entsprechenden Arbeitsblätter der Abwassertechnischen Vereinigung ( ATV ). Je nach Abwasserart und Gebäudeanlage werden unterschiedlich lange bzw. kurze Intervalle zur Dichtheitsprüfung vorgeschrieben, teilweise sogar nur fünf Jahre. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gern die für Sie zutreffenden Auszüge aus den oben angeführten Vorschriften zur Verfügung.

Böse Unterlassungsfolgen

Bei einfachen Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben drohen bereits empfindliche Geldbußen. Sollte noch Schlimmeres passieren, z. B. durch exfiltrierendes Abwasser eine Boden- und Grundwasserverunreinigung verursacht werden, so stellt dies einen schweren Straftatbestand nach den §§ 324, 324a und 326 StGB dar.

Nicht rechtzeitig durchgeführte oder gar unterlassene Dichtheitsprüfungen haben – neben den juristischen Konsequenzen – vor allem auch böse technische und wirtschaftliche Folgen für Gebäude- und Kanalsubstanz. Hier seien nur einige aufgezählt:

Durchfeuchtungsschäden an Fundamenten und Mauern

Austretendes Abwasser steigt durch Kapilarwirkung in Fundament und Mauerwerk auf. Diese Durchfeuchtung fördert Schimmelpilzbildung und beeinträchtigt die Statik des Gebäudes.

Hohlraumbildung durch Ausspülung

Austretendes Abwasser spült Erdreich im Leitungsumfeld aus und bildet so Hohlräume. Dadurch können gelegentlich schwere Geländesenkungen, dramatische Mauerwerksetzungen mit starker Rissbildung sowie drastischen Kanalverschiebungen mit Muffenversätzen, Rissen und Brüchen entstehen.

Leitungsverstopfungen

Vom vorhandenen Abwasser versickert so viel in den Untergrund, dass der Rest zum Wegspülen der festen Abwasserinhaltsstoffe nicht mehr ausreicht. Die nicht abtransportierten Feststoffe bauen sich allmählich auf bis zum vollständigen Verschluss der Leitung (=Verstopfung ).

Wurzeleinwuchs

Durch Undichtheiten versickerndes Abwasser und entweichender Wasserdampf regen Baum- und Gebüschwurzeln an, durch feinste Risse und Poren in die Kanäle einzuwachsen. Hier in reichlicher Nährflüssigkeit gedeihen sie kräftig und erreichen häufig mehrere Meter Länge. Der Leitung wird durch die unaufhaltsam expandierende Wurzelmasse allmählich verschlossen, die Rohrwanderung letztlich gesprengt und weiträumig zerstört.

Empfehlung beim Immobilien – Erwerb

Eine Dichtheitsprüfung des gesamten Kanalsystems ist grundsätzlich immer zu empfehlen, wenn der Erwerb einer Immobilie bevorsteht und der Käufer sich vernünftiger Weise auch über den Zustand der Grundstücksentwässerung Klarheit verschaffen will.

Zur Technik der Dichtheitsprüfung

Dichtheitsprüfungen können mit Luft oder Wasser als Prüfmedium durchgeführt werden.

Bei Prüfungen mit Luft ( Über- oder Unterdruck ) wird ein definierter Druck in der zu prüfenden Leitung erzeugt und die Druckänderung über die vorgeschriebene Prüfzeit gemessen und dokumentiert. Die Leitung gilt dann als dicht, wenn ein festgelegter Grundwert nicht überschritten wird.

Bei Wasserdruckprüfungen ( nur Überdruck ) wird der betreffende Leitungsabschnitt mit Wasser gefüllt und der vorgeschrieben Prüfdruck aufgebracht. Innerhalb der vorgeschriebenen Prüfzeit muss dieser Druck konstant gehalten werden, ggf. durch kontinuierliche Wasserzugabe. Die Leitung wird als dicht akzeptiert, sofern die gemessene Nachfüllmenge den zulässigen Grenzwert nicht überschreitet. Ein Prüfprotokoll ist in jedem Fall zu erstellen.

Die Komplexität von Dichtheitsprüfungen erfordert viel Erfahrung, Sorgfalt und Fingerspitzengefühl.